München - In der Wirecard-Musterklage ehemaliger Aktionäre des Konzerns gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun und zehn weitere Beklagte bleibt es bei einem einzelnen Verfahren: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die vom Musterkläger geforderte Aufspaltung in zwei Verfahren abgelehnt. Im Falle einer Abtrennung käme es zu zwei parallelen Musterverfahren mit teilweise identischen Feststellungszielen, erklärte das Gericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss.