Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke in Halle ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Dabei soll er gesagt haben: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Der damalige sachsen-anhaltische Grünen-Chef Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Vergangenes Jahr folgte die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle.
Noch vor Beginn des Prozesses hatte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen geäußert - und seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt verteidigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht." Es handele sich um einen Allerweltsspruch, sagte Höcke, der Geschichtslehrer ist.
Höckes Verteidigung wollte noch vor Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung erreichen, dass alle Verhandlungstage digital per Tonbandaufnahme aufgezeichnet werden. Das Gericht lehnte dies ab - und blieb auch dabei, als die Anwälte eine Beschwerde einlegen wollten. Sie beantragten eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über die Beschwerde - vergeblich.
Außerdem stellte Höckes Verteidiger Ulrich Vosgerau in Frage, dass das Landgericht Halle für den Fall zuständig ist und nicht das Amtsgericht Merseburg. Zu dieser Frage hatte es bereits im Vorfeld eine juristische Auseinandersetzung gegeben. Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zu dieser Frage. Dem folgte die zuständige Kammer.
Nach dem Auftritt in Merseburg soll Höcke die SA-Parole noch einmal verwendet haben - bei einem Auftritt vergangenen Dezember in Gera. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zunächst war die Anklage zu diesem Fall mit der Anklage zur Rede in Merseburg verknüpft worden. Vor Beginn des ersten Verhandlungstags wurden die beiden Fälle aber wieder getrennt, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt hätten.
Höcke selbst hatte zu dem Auftritt in Gera im TV-Duell mit Voigt beteuert, er habe auf "diese Absurdität" hinweisen wollen, "dass man über Deutschland alles mögliche Schäbige und Ehrverletzende sagen kann", aber wenn man "als Patriot" fordere, "alles für dieses Land zu geben", vor Gericht stehe.
Nach derzeitiger Planung soll es noch drei weitere Verhandlungstage geben. Eine Entscheidung soll laut Gericht Mitte Mai getroffen werden. Denkbar sei nach dem ersten Verhandlungstag jedoch auch, dass weitere Termine hinzukommen, so Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch.