Die Vorwürfe
Christian B. wird in dem Braunschweiger Prozess vorgeworfen, zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine unbekannte mindestens 14-jährige junge Frau an einen Holzpfahl gefesselt, geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben. Nach Angaben der Verteidigung könnten sich diese Taten auch früher ereignet haben und damit verjährt sein.
Außerdem soll Christian B. 2004 in Praia da Rocha eine damals 20-jährige Frau aus Irland mehrfach brutal vergewaltigt haben. Sie soll im Verlauf des Prozesses als Zeugin gehört werden. Oberstaatsanwältin Ute Lindemann schilderte in ihrer knapp 30-minütigen Anklage detailliert, wie der maskierte Vergewaltiger die junge Frau in ihrem Appartement gefesselt, geknebelt und gequält habe.
"Du hast Angst, nicht wahr?", soll der Angeklagte die Gefesselte nach zwei Vergewaltigungen gefragt haben. Danach habe er die junge Frau ausgepeitscht und mit einem Messer in der Hand aufgefordert, vor dem Sofa zu knien. In diesem Moment habe die Zeugin Todesangst erlitten, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie habe gedacht, dass er ihr den Kopf abschneidet. Der Vergewaltiger habe seine Sachen zusammengepackt und sei geflüchtet. Die Zeugin leide noch heute psychisch, auch erinnerten sie Narben in ihren Kniekehlen an die Fesselung mit wäscheleineartigen Seilen.
Zu diesem Vorwurf sagte der Verteidiger, die Zeugin habe in jener Nacht etwas Furchtbares erlebt: Ein maskierter Mann habe sie zum Sex gezwungen. Sie sei subjektiv überzeugt, dass es Christian B. gewesen sei. Allerdings gebe es Fehlerquellen. Die Zeugin habe zudem eine kreuzförmige Narbe auf dem Oberschenkel des Täters beschrieben. Dies schließe seinen Mandanten als Täter aus. "Die Person, die diese Tat begangen hat, war nicht der Angeklagte", sagte Fülscher.
2007 und 2017 soll der Angeklagte vor einem zehnjährigen beziehungsweise vor einem elfjährigen Mädchen masturbiert haben. Hier könnte es sich aus Sicht der Verteidigung nur um Pseudo-Erinnerungen handeln, beeinflusst durch das Bekanntwerden des Mordverdachts gegen Christian B. im Fall Maddie.
Der zweite Prozesstag war darüber hinaus geprägt von zahlreichen weiteren Beweisanträgen der Verteidigung. Unter anderem beantragten die Anwälte von Christian B., Beweismaterial nicht zu verwenden, das 2016 auf dem Grundstück des Angeklagten in Neuwegersleben (Sachsen-Anhalt) entdeckt wurde. Die Datenträger, Bilder und Schriftstücke unter anderem mit Darstellungen von Kindesmissbrauch seien bei einer rechtswidrigen Durchsuchung gefunden worden.