Er hat schon zehn Einträge im Bundeszentralregister – jetzt kommt ein weiterer hinzu. Weil er einen Nachbarn mit dem Fuß getreten hatte, wurde ein 43-jähriger Mann aus dem westlichen Landkreis Kulmbach zu sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Richterin Sieglinde Tettmann setzte die Strafe auf Bewährung aus, verdeutlichte aber, dass dies keine Selbstverständlichkeit sei: „Sie können jetzt noch eine Weile zittern, ob die Staatsanwaltschaft da mitmacht.“