Doch was steckt hinter dem Messerangriff? Immerhin listet die Anklage drei Stichverletzungen in den Oberkörper und sechs Stichverletzungen an Armen oder Beinen auf. Laut Anklage bestand jedoch keine akute Lebensgefahr.
Die Angeklagte sagt, sie sein an jenem Abend stark frustriert gewesen, nachdem sie in der Wohnung gegenüber erfolglos versucht hatte, mit einem Nachbarn anzubandeln. Sie habe sich noch mehr betrunken. Ihr eifersüchtiger Ex-Freund sei aufgetaucht, es habe Streit gegeben. Warum sie aber später auf den Bekannten ihres Ex-Freundes eingestochen habe, das könne sie nicht mehr nachvollziehen.
Die junge Frau ist wegen Alkohol- und Drogenproblemen in einer Therapieeinrichtung untergebracht.
Noch mehr Licht in die Angelegenheit sollen zwei Gutachter bringen. Einer ist für die Beurteilung der Verletzungen zuständig. der andere für die Beurteilung der Psyche der Angeklagten. Der Prozess wird fortgesetzt.