Daneben wurde der Frau auch vorgeworfen, wenige Tage später nach dem Vorfall im Klinikum während eines Trinkgelages bei der Bahnunterführung am Pörbitscher Weg einen Polizisten beleidigt zu haben. Der Beamte erteilte wegen der Corona-Beschränkungen einen Platzverweis. Die Angeklagte wollte nicht, dass der Polizist sie mit seiner Body-Kamera filmt und da rutschte ihr die Beleidigung heraus. Leugnen war zwecklos, denn das Gericht sah sich während der Verhandlungen die Aufnahmen der Body-Cam an.
Dabei war die Frau in der Vergangenheit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 2015 wurde sie wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt, 2018 wegen Beleidigungen, Sachbeschädigung, einem tätlichen Angriff auf einen Polizisten und Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung. In beiden Fällen war Alkohol die Ursache. Eine weitere Verhandlung wegen des Diebstahls zweier Wodka-Flaschen steht demnächst an.
Wegen Beleidigung und Diebstahl verurteilte Richterin Sieglinde Tettmann sie zu 1200 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte sei auf einem guten Weg, sagte sie. Die Angeklagte habe massiv alkoholbedingt enthemmt gehandelt, sie habe sich, soweit es ihr möglich war, geständig gezeigt und bereue die Vorkommnisse.