Kulmbach - Weil sie fast 5500 Euro fälschlicherweise als angebliche Betreuungsleistungen über die AOK abgerechnet haben sollen, müssen sich zwei Männer aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht verantworten. Der 48-Jährige und sein 36-jähriger Schwiegersohn sollen für eine betagte Nachbarin Leistungen aus der sogenannten Verhinderungspflege abgerechnet haben, die sie aber so nie erbracht hätten, heißt es in der Anklage. In Wirklichkeit sei die Diakonie jeden Tag drei Mal bei der Seniorin gewesen, sie habe Essen auf Rädern bekommen, außerdem hätten sich Nichten und Neffen um sie gekümmert. Angeklagte waren die beiden Männer wegen gemeinschaftlichen Betrugs in insgesamt 15 Einzelfällen.