Zwar betonen die Angehörigen, dank des Urteils könnten sie anfangen, mit dem Tod ihrer Kinder abzuschließen. „Wir wollten Gerechtigkeit für (Kind D), und dieser Tag ist nun gekommen“, sagt dessen Mutter. Eine andere nennt L. einen „Niemand“. Doch die Frage nach dem Warum ist noch offen. Weil die frühere Krankenschwester bis zuletzt ihre Schuld bestreitet, bleibt ihr Motiv verborgen.
Mehrere Theorien zum Motiv
Ankläger Johnson brachte im Verfahren mehrere Theorien auf. „Letztendlich wollte sie Gott spielen“, sagte er über einen Fall, in dem L. mit einem Kollegen über den bevorstehenden Tod eines Babys sprach. „Sie genoss, was passierte, und sagte fröhlich etwas voraus, von dem sie wusste, dass es geschehen würde“, sagte Johnson. L. hatte Kind P mit Milch überfüttert – 13 Minuten, nachdem sie dessen Drillingsbruder getötet hatte.
Als eine Möglichkeit gilt auch, dass die junge Frau sich bei einem Arzt, in den sie sich angeblich verliebt hatte, interessant machen wollte. Bei der Aussage des Mannes habe sie das einzige Mal im gesamten Prozess emotional reagiert, berichteten britische Medien.
Täterin hinterließ Notizen
Notizen könnten der einzige Hinweis auf ein Geständnis bleiben. „Ich bin böse, ich habe das getan“, stand auf einem Klebezettel, den Ermittler in L.s Wohnung fanden. Ebenso schrieb sie: „Ich verdiene nicht zu leben. Ich habe sie absichtlich getötet, weil ich nicht gut genug bin, mich um sie zu kümmern. Ich werde nie heiraten oder Kinder haben. Ich werde nie wissen, wie es ist, eine Familie zu haben.“ L. sagte im Prozess, die Notizen seien lediglich Ausdruck ihrer seelischen Qualen, nachdem die Kinder in ihrer Obhut gestorben waren. Das nahm ihr die Jury nicht ab.
Offen ist auch, warum L. nicht früher gestoppt wurde. Das Klinik-Management hatte Hinweise von Kollegen oder Vorgesetzten ignoriert oder gar schroff zurückgewiesen. Die Regierung hat eine Untersuchung angeordnet. „Nichts kann ändern, was uns geschehen ist“, sagt die Mutter der Kinder E und F. „Wegen Lucys Verbrechen sitzen wir eine lebenslange Haftstrafe ab.“