Das Landgericht verhängte eine vierjährige Freiheitsstrafe und ordnete eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Der 28-jährige Bayreuther ist alkohol- und drogenkrank und hat deshalb einen Hang zu Straftaten. Im Optimalfall kommt der Verurteilte nach zwei Jahren auf Halbstrafenbewährung frei.
Prozess in Bayreuth Der Räuber mit der „Polizeiallergie“
Manfred Scherer 23.05.2023 - 14:51 Uhr