Das Landgericht verhängte eine vierjährige Freiheitsstrafe und ordnete eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Der 28-jährige Bayreuther ist alkohol- und drogenkrank und hat deshalb einen Hang zu Straftaten. Im Optimalfall kommt der Verurteilte nach zwei Jahren auf Halbstrafenbewährung frei.