Schon zum zweiten Mal erschien der Angeklagte nicht zu seinem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, für das Strafrichter Holger Gebhardt zuständig ist. Schon wie beim ersten Prozesstermin Anfang November verständigte der Angeklagte kurzfristig die Justiz, dass er seit dem Morgen beim Arzt sitze.