Das Opfer berichtete, dass die Wunde erst nach einem Vierteljahr verheilt war. Innerhalb der kreisförmigen Narbe sei das Gewebe taub. Ein halbes Jahr musste er Tuberkulose- und Aidstests mitmachen, ehe klar war, dass er nicht infiziert worden war. Der Angeklagte ist nicht zur Alkoholiker, sondern auch Drogenkonsument.
Der Staatsanwalt beantragte vier Monate Bewährungsstrafe und als Auflage ein Schmerzensgeld von 1000 Euro an das Opfer.
Richterin Breunig verneinte die von der Verteidigerin reklamierte Notwehr. Der Zeuge habe den Angeklagten keinesfalls rechtswidrig in den Schwitzkasten genommen und ihn schon gar nicht gewürgt: „Über so lange Zeit, fast acht Minuten zubeißen – da hat man keine Luftprobleme.“
Breunig verhängte vier Monate auf Bewährung. Das Opfer kriegt nichts, denn die Bewährungsauflage besteht in achtzig Stunden gemeinnütziger Arbeit, alternativ 800 Euro an den Bewährungshilfeverein Fähre.