Auf dem ehemaligen Post-Areal soll ein neues urbanes Quartier entstehen, auf dem teilweise auch öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll. Hierfür strebt die Stadt Bayreuth im Zuge eines laufenden Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor an, der unter anderem eine Bauverpflichtung vorsieht, um zu verhindern, dass die entsprechenden Flächen als Spekulationsobjekte auf unbestimmte Zeit brachliegen. Ohne Einigung auf einen städtebaulichen Vertrag kann auch das Planverfahren nicht fortgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist Teil der vom Stadtrat beschlossenen Wohnbaustrategie und wird auch bei anderen Wohnbauprojekten größeren Zuschnitts so umgesetzt. Der Investor hatte hiergegen bei der Regierung von Oberfranken eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.