Polizistenmord: Kollegin will Geld

Die Kollegin des erschossenen Polizisten Mathias Vieth. Foto: Marc Müller/dpa Foto: red

Vor fünf Jahren starb der Augsburger Polizist Mathias Vieth im Kugelhagel von zwei Schwerverbrechern. Vieths Kollegin überlebte nach einem Streifschuss. Doch schlimmer für sie sind die seelischen Narben. Dafür will sie nun von den Mördern Schmerzensgeld.

 
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Nach dem Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth vor fünf Jahren verlangt seine Kollegin von den beiden verurteilten Tätern 40 000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Augsburg will am 20. Dezember über die Klage der Polizistin verhandeln. Sie wurde bei dem Schusswechsel mit den beiden Schwerverbrechern durch eine Kugel leicht verletzt. Insbesondere macht sie aber psychische Beeinträchtigungen durch das Gewaltverbrechen geltend. Die bei der Tat 30 Jahre alte Frau habe eine posttraumatische Belastungsstörung und massive Panikattacken, erläuterte ein Justiz-Sprecher.

Zwei Brüder hatten sich in einer Oktobernacht 2011 mit den Polizisten eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Die Beamten hatten die Männer zuvor offenbar bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls auf einem Parkplatz überrascht. Im Augsburger Stadtwald schossen die Täter dann mit Schnellfeuergewehren auf die Polizisten. Der 41 Jahre alte Beamte Mathias Vieth starb im Kugelhagel. Die Täter entkamen zunächst unerkannt und wurden erst Wochen später festgenommen.

Die heute 61 und 63 Jahre alten Männer wurden in zwei getrennten Verfahren jeweils zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, so dass die Männer wohl mehr als 20 Jahre einsitzen müssen.

Bei dem jüngeren Bruder wurde darüber hinaus die Sicherungsverwahrung angeordnet, weil der Mann im Jahr 1975 bereits einmal einen Polizisten erschossen hat. Der 61-Jährige wird daher voraussichtlich nie mehr in Freiheit kommen können. Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen die beiden Männer bestätigt. Die Brüder, die das Verbrechen nie zugegeben haben, werden an dem Schmerzensgeld-Verhandlungstermin nicht teilnehmen.

dpa

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