Die aktuelle Satzung über den Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren stammt aus dem Jahr 2002. „Eigentlich sollte diese Satzung nach spätestens fünf Jahren überarbeitet und bei Änderungen im Fahrzeugbestand angepasst werden“, sagte Bürgermeister Wolfgang Nierhoff (PEG) bei der Stadtratssitzung am Mittwochabend. Dies wurde aber in der Vergangenheit nicht gemacht und jetzt vorgenommen. Für die Ermittlung der Kosten sei eine Gebührenkalkulation angewendet worden und die tatsächlichen Daten der Fahrzeuge sowie die Aufwendungen des Personals verwendet worden, so Nierhoff. Bei der Kalkulation seien Faktoren wie Anschaffungskosten, Förderung, durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch, Ausrückestunden, zurückgelegte Kilometer, Versicherung, Betriebs- und Personalkosten zugrunde gelegt worden.