Nicht immer können Polizisten strafrechtlich belangt werden
Laut Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft Essen gehen die Verdachtsfälle zurück auf ein laufendes Verfahren gegen einen weiteren jungen, inzwischen ehemaligen Polizisten. Er stehe ebenfalls im Verdacht verfassungsfeindliche Symbole und Kinderpornografie verbreitet zu haben. Er war nach einigen Monaten als junger Kommissar am Polizeipräsidium Recklinghausen wegen charakterlicher Ungeeignetheit entlassen worden, sagte ein Polizeisprecher von dort. Hintergrund seien auch die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.
In der nordrhein-westfälischen Polizei sind jüngsten Ministeriumsangaben von Ende Juli zufolge in den vergangenen sechs Jahren 105 rechtsextremistische Verhaltensweisen geahndet worden. Die Zahl der nicht straf- oder dienstrechtlich relevanten Hinweise lag allerdings mit 189 deutlich höher. Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht-öffentlich gelten und nur schwer als Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass Polizisten trotz des Postens offenkundig rassistischer oder rechtsextremistischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden können, hieß es dazu aus dem Innenministerium.