Die Klagewelle aus Bayern gegen das neue Wahlrecht zum Bundestag läuft. Nachdem am Montag der CSU-Vorstand aus eigener Betroffenheit der Partei eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der Berliner Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz beschlossen hatte, zog am Dienstag die Staatsregierung mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach. Beide Verfahren richten sich gegen zwei Punkte in dem Gesetz: Zum einen soll es keine Überhangmandate mehr geben, zum anderen soll die Grundmandatsklausel fallen. Diese Änderungen seien „weder mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit noch mit dem Demokratie- und Bundesstaatsprinzip vereinbar und deshalb aus unserer Sicht verfassungswidrig“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Als Prozessbevollmächtigten für ihre Klage benannte die Staatsregierung den Bayreuther Rechtsprofessor Markus Möstl.
Neues Wahlrecht Droht CSU der Absturz in Berlin?
Jürgen Umlauft 16.05.2023 - 16:16 Uhr