Die Klagewelle aus Bayern gegen das neue Wahlrecht zum Bundestag läuft. Nachdem am Montag der CSU-Vorstand aus eigener Betroffenheit der Partei eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der Berliner Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz beschlossen hatte, zog am Dienstag die Staatsregierung mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach. Beide Verfahren richten sich gegen zwei Punkte in dem Gesetz: Zum einen soll es keine Überhangmandate mehr geben, zum anderen soll die Grundmandatsklausel fallen. Diese Änderungen seien „weder mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit noch mit dem Demokratie- und Bundesstaatsprinzip vereinbar und deshalb aus unserer Sicht verfassungswidrig“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Als Prozessbevollmächtigten für ihre Klage benannte die Staatsregierung den Bayreuther Rechtsprofessor Markus Möstl.