Im Dezember 2024 ist die Übergangsfrist zu Ende: In ganz Deutschland dürfen Stromnetzbetreiber dann keine E-Ladesäulen mehr besitzen, entwickeln, verwalten oder betreiben. Das schreibt das Paragraf 7 c des Energiewirtschaftsgesetzes vor. Für Klaus Burkhardt, den Chef der Energieversorgung Selb/Marktredwitz, eine völlig unverständliche Vorschrift, die er nicht nachvollziehen kann. Und die ihn vor ganz neue Probleme stellt.