Das teilte die Dortmunder Polizei am Wochenende mit. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft lägen keine Haftgründe vor. Die Ermittlungen würden allerdings „mit aller Konsequenz“ fortgeführt und auf die Bereiche „Sachbeschädigung“ und „Störung der Religionsausübung“ ausgedehnt.