Chaussy hatte im März 2016 in einem Vortrag über das Münchner Oktoberfest-Attentat sowie einen Doppelmord an einem jüdischen Verlegerpaar in Erlangen im Jahr 1980 gesprochen. In beiden Fällen gab es Verbindungen zur verbotenen Wehrsportgruppe, die Hoffmann gegründet hatte.

Freie Meinung, keine Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Richterin sagte in ihrer Begründung, sämtliche Aussagen von Chaussy fielen unter die freie Meinungsäußerung. Falsche Tatsachenbehauptungen habe der Journalist nicht verbreitet. Die Persönlichkeitsrechte Hoffmanns habe er nicht verletzt.

Auslöser des Streits war ein Artikel in den «Erlanger Nachrichten». Der Autor hatte damals in indirekter Rede Chaussys Vortrag wiedergegeben und geschrieben, dieser habe Hoffmann als Drahtzieher des Wiesn-Attentats bezeichnet.

Tiefe Recherchen zum Oktoberfest-Attentat

In der Verhandlung wurde ein Mitschnitt des Vortrags abgehört, das Wort «Drahtzieher» fiel darin nicht. Hoffmann hatte in dem Zivilverfahren auf Unterlassung geklagt, weil er nicht mehr im Zusammenhang mit Straftaten genannt werden will.

Der Autor und Journalist Ulrich Chaussy beschäftigt sich seit langem mit dem Oktoberfest-Attentat. Seine Recherchen haben dazu beigetragen, dass Ende 2014 die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Chaussy hinterfragt die These vom Einzeltäter Gundolf Köhler und weist immer wieder auf das rechtsextreme Netzwerk rund um die «Wehrsportgruppe Hoffmann» hin. dpa