Matthias Wölfel ist ratlos und verärgert. Der Landwirtschaftsmeister aus dem Thiersheimer Ortsteil Kothigenbibersbach möchte gerne alles richtig machen und kann es nicht. Er würde gerne Blühstreifen anlegen für Bienen und darf nicht. Zwischen wollen, können und dürfen ist eben ein himmelweiter Unterschied. „Ich bin gerne Bauer. Der Beruf macht mir Spaß“, sagt Wölfel. „Er würde mir noch viel mehr Freude bereiten, wenn wir von der Politik nicht so im Stich gelassen würden.“ Es ist das bayerische Naturschutzgesetz, konkret Artikel 16, Ziffer 3, das Wölfel kopfschüttelnd zurücklässt. Um jene Passage nämlich wurde der Gesetzestext nach dem Rettet-die-Bienen-Volksbegehren erweitert – und trotzdem darf der Landwirt keine Blühstreifen anlegen.