Die Ermittlungen dienten auch dazu, „Anknüpfungstatsachen“ für den Gutachter zu schaffen, mit denen dieser sich ein abschließendes Bild über den psychischen Zustand des 27-Jährigen machen könne, sagte die Sprecherin. In einer vorläufigen Einschätzung war er zu dem Schluss gekommen, dass der Mann unter einer „paranoiden Schizophrenie“ leidet, er wahnhafte Vorstellungen hat und seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben war. Erkenntnisse dazu, dass er wegen psychischen Probleme in Behandlung gewesen war, gibt es aber nicht.
Sicherungsverfahren möglich
Der Mann hatte dem Gutachter gesagt, er fühle sich seit einiger Zeit von der Polizei verfolgt - was laut den Ermittlern keinerlei realen Hintergrund hat. Laut Polizeiangaben vom Sonntag gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass er die Tat geplant oder vorbereitet hatte. Nach seiner Festnahme soll er aber gesagt haben, er habe das Messer schon länger bei sich getragen, da er sich verfolgt gefühlt habe.
Bliebe es bei der ersten Einschätzung des Gutachters zur Schuldunfähigkeit, könnte keine Anklage erhoben werden - denn dazu braucht es einen schuldfähigen Beschuldigten. Stattdessen könnte es dann - wie voraussichtlich im Fall des Messerangreifers von Würzburg - ein sogenanntes Sicherungsverfahren geben. Bei solchen Verfahren geht es um die dauerhafte Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft schreibt dafür auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren, sondern eine Antragsschrift. Die Ermittler hatten aber bereits am Sonntag betont, neben dem möglichen psychischen Motiv auch weitere Motivlagen eng im Fokus zu behalten.