Der Streit zwischen Jürgen Dippold und der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München vor dem Bayreuther Arbeitsgericht schlägt immer höhere Wellen. Arbeitsrichter Thomas Remler und seine Schöffen haben bei einer Verhandlung in der vergangenen Woche klar gemacht, dass die gegen Dippold ausgesprochene Kündigung keinen Bestand haben wird. Der Kulmbacher, seit Juni 2023 von seiner Tätigkeit als Abteilungsleiter für die Integrierten Leitstellen bei vollen Bezügen freigestellt, hat im vergangenen Herbst seine ordentliche Kündigung zu Ende April erhalten. Genau das allerdings, hat das Gericht festgestellt, sei laut Dippolds Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Für eine außerordentliche, fristlose, Kündigung wären alle Fristen längst verstrichen. Der Richter hat ein entsprechendes Urteil angekündigt. Vor solche Tatsachen gestellt, haben die beiden Parteien nach kurzer Unterbrechung der Verhandlung gebeten, die Urteilsverkündung noch aufzuschieben. Man wolle sich bis Anfang April gütlich einigen, sprich: eine Abfindung verhandeln. Ob die nun zustandekommen wird, darf mit Spannung abgewartet werden, denn BRK-Landesgeschäftsführerin Dr. Elke Frank fährt nun außerhalb des Gerichtssaals schwere Geschütze auf, und Jürgen Dippold lässt über seinen Anwalt Frank Stübinger kontern. Der spricht in Bezug auf die Haltung der BRK-Landesgeschäftsstelle von einer „verzerrten Realitätswahrnehmung“.