Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann am Unglückstag den Zug mit der Nummer 6785 gefahren und sich zunächst vor dem Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweggesetzt. Nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste fuhr er demnach trotz eines roten Haltesignals los - und hebelte die darauffolgende automatische Zwangsbremsung aus. Eine schriftliche Genehmigung des Fahrdienstleiters zur Weiterfahrt nach dieser Bremsung holte er nicht ein.
Zeitgleich kam auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn mit der Zugnummer 6776 aus München entgegen. Deren Lokführer erhielt Rot und leitete eine Schnellbremsung ein. Sein Zug kam nach zusätzlicher Zwangsbremsung zum Stehen. Als der junge Lokführer noch mit dem Fahrdienstleiter telefonierte, um nach den Gründen zu fragen, kam bereits die andere S-Bahn entgegen. Der angeklagte Lokführer leitete noch eine Schnellbremsung ein, doch das reichte nicht mehr. Die Triebfahrzeuge krachten ineinander.
Der Angeklagte - ein gelernter Dreher - hatte erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Damit habe sich ein Kindheitstraum erfüllt, sagte der Mann. Schon als kleiner Junge habe er Lokführer werden wollen. Seit Januar trägt er nun Post aus.