Biergärten sind der Inbegriff von Gemütlichkeit und Harmonie. Doch genau diese Paradiese unter alten Kastanienbäumen sieht der Bayerische Biergartenverein gefährdet. "Die Biergärten sind zunehmend als Partyzone entdeckt worden", sagt die Präsidentin des Vereins zur Erhaltung der Biergartentradition, Ursula Seeböck-Forster, der Nachrichtenagentur dpa in München."Da gibt es regelrechte Auswüchse. Heute ist es nicht mehr so, dass man sich einfach gemütlich in den Biergarten setzt - man macht eine Biergarten-Party." Immer häufiger verabredeten sich große Gruppen in den Biergärten, die mit ihrem mitgebrachten Essen mehrere Tische blockierten."So ist das aber nicht gedacht", sagte Seeböck-Forster. "Der Biergarten soll in erster Linie eine Gelegenheit für Familien sein, bei schönem Wetter draußen zu essen - ein sommerliches Refugium." Gerade in großen Städten wie München hätten viele nur eine kleine Wohnung und keinen Garten.
Wann ist eine Brotzeit eine Brotzeit?Streitpunkt ist das Thema Essen. Wann ist eine Brotzeit noch Brotzeit ist? "Wenn es etwas relativ Einfaches ist - und meistens auch kalt: Brezn, Radi, Obadza, Wurstsalat, Leberkäs oder ein bisschen Käse. Da muss man keine Quiche auffahren und eine Pizza gehört sicher auch nicht dazu."Weil die großen "Party-Gruppen", die sich "über Facebook und Twitter verabreden und dann - zack-zack - den Biergarten stürmen" inzwischen teilweise ganze Buffets auf den Biertischen aufbauten, werde der Platz für Familien immer begrenzter."In der Biergartenverordnung steht, dass man eine Brotzeit mitbringen darf", sagte Seeböck-Forster über die bayerischen Regeln. "Was man da heute manchmal sieht, hat aber oft nicht mehr viel mit einer Brotzeit zu tun." Das Mitbringen von Getränken gehe "ohnehin überhaupt nicht", betonte sie. Immerhin stelle der Wirt die komplette Infrastruktur und müsse auch dafür bezahlen.Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wurde in den Biergärten Bier ausgeschenkt, das in den Kellern der Münchner Brauereien lagerte. Um anderen Gaststätten das Geschäft nicht zu verhageln, wurde damals festgelegt, dass in den Biergärten kein Essen serviert werden darf - die Besucher mussten ihre Brotzeit selbst mitbringen und das dürfen sie heute noch. dpa/Symbolbild: pa