Ein verurteilter Sexualmörder bekommt vom Freistaat keinen Schadenersatz für seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Regensburg wies eine Klage des Mannes zurück. Auch nach den neuen, strengeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sei die Unterbringung des Mannes rechtskonform, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der 38-Jährige hatte 44.500 Euro verlangt. Im Alter von 19 Jahren hatte der Mann im Sommer 1997 eine Joggerin im niederbayerischen Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen.