Missbrauch: Sieben Jahre Haft

Foto: Ronald Wittek Foto: red

Er missbrauchte die Tochter einer guten Freundin, als er auf sie aufpassen sollte. Und das, obwohl er als verurteilter Kinderschänder gar keinen Kontakt zu Minderjährigen haben durfte. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Bayreuth den Partyfotografen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren für sexuellen Missbrauch in vier Fällen.

 
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Das Gericht ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass der Mann auch nach der Verbüßung der Haftstrafe erst wieder frei kommt, wenn ein Gutachter bestätigen, dass er niemanden mehr gefährdet.

Als Richter Michael Eckstein das Urteil begründete, war ihm sein Zorn anzumerken. "Weder war noch ist der Angeklagte willig, sich an Auflagen des Gerichts zu halten", sagte Eckstein. Und zu den Taten: "Hier und heute gibt es nicht den Hauch eines Anhaltspunkts, dass er es nicht mehr tun würde." Und wenn die Verteidigung sage, man hätte ihn besser an die Hand nehmen müssen, "dass die staatlichen Behörden mitbeteiligt seien, ist das mehr als abwegig." Das brüllte Eckstein.

Vielmehr habe sich der Angeklagte dem Mädchen genähert, obwohl ihm der Kontakt mit Minderjährigen strikt verboten gewesen sei. Belehrungen habe er genug gehört - und alle ignoriert. Eine "massivste Belehrung" erteilte ihm ein Berliner Richter sogar, als er sich bereits zwei Mal an dem Mädchen vergangen hatte, was der Richter zu dem Zeitpunkt aber nicht wusste. Er wusste nur, dass der Mann vor ihm wegen Besitz von kinderpornografischen Schriften und Bildern verurteilt war und unter Bewährung stand. Selbst nach dieser Belehrung vergriff sich der Mann noch zwei weitere Male an dem Mädchen. Was ebenfalls gegen den Mann sprach: Das Mädchen sei besonders jung gewesen, noch nicht einmal eingeschult.

Die Bayreuther Kammer gehe "äußerst sparsam" mit der Anordnung von Sicherungsverwahrung um und werde dafür häufig kritisiert, sagte Richter Eckstein. "Aber in diesem Fall besteht kein Zweifel, dass sie angeordnet werden muss. Das Ermessen ist reduziert auf Null." Noch vor Antritt der Sicherungsverwahrung und dann jedes Jahr würde diese überprüft. Eckstein, der mit dem Mann 2005 schon vor Gericht zu tun hatte, sieht aber schwarz. Dass die Haftstrafe gegen Ende auf Bewährung ausgesetzt würde, "sehe ich ebenfalls nicht", sagte Eckstein.

Das einzige, was für den Mann sprach, war sein Geständnis, an dem das Gericht "keinen Zweifel" hatte. Damit habe er dem Mädchen die Befragung vor Gericht erspart. "Sonst wäre die Strafe noch höher ausgefallen." Der Angeklagte sah während der Urteilsbegründung auf seine Hände und spielte mit seinen Fingern.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft und danach Sicherungsverwahrung gefordert; Verteidiger Wolfgang Schwemmer hingegen nur fünf Jahre Haft. Eine Revision ist möglich.

woj

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