„Da war alles in Ordnung“, sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Der nächste Check wäre turnusgemäß Ende 2016 fällig gewesen - Sportschützen müssen von der Waffenbehörde alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und das Vorliegen eines „berechtigten Bedürfnisses“ überprüft werden.
Ministerium: Amokläufer aus Franken wurde 2013 überprüft
Redaktion 12.07.2015 - 13:35 Uhr