Mikrofonds Unbürokratische Stütze im Ehrenamt

Mikrofonds sollen dabei helfen, die Arbeit von ehrenamtlichen Initiativen zu unterstützen. Foto: ihorvsn - stock.adobe.com

Mit sogenannten Mikrofonds unterstützt die Adalbert-Raps-Stiftung aus Kulmbach Ehrenamtliche und soziale Initiativen in ihrem Wirken. Jetzt wurde der Förderbetrag erhöht.

 
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Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft. Engagierte Bürger bringen sich in ihrer Freizeit in Vorhaben ein, ob nun im sportlichen, kulturellen, sozialen oder kirchlichen Sektor, die der Hilfe sozial Benachteiligter dienen. Oft entstehen dabei Sachkosten, etwa für Fahrten, Material, Bücher, Workshops oder Dolmetscher. Damit Ehrenamtliche nicht auf solchen Kosten sitzen bleiben, stellt die Adalbert-Raps-Stiftung bereits seit 2020 sogenannte Mikrofonds zur Verfügung. „Der Mikrofonds trägt dazu bei, Engagement und dabei entstehende Kosten zu entlasten bzw. Engagement überhaupt erst zu ermöglichen“, erklärt Stiftungsreferentin Miriam Lindner. Der Fonds wird zweckgebunden eingesetzt und von Fondsverwaltern organisiert, die an entsprechenden Koordinationsstellen für bürgerschaftliches Engagement ansässig sind.

Unbürokratische Hilfe

Besonders lokalen Initiativen und Kleinprojekten fehlt es oft an finanziellen Mitteln. Die Schwierigkeit ist, dass viele ‚Töpfe‘ beispielsweise erst ab einem Mindestbetrag förderfähig sind oder die Richtlinien des Förderpartners einen bestimmten Eigenanteil bei der Finanzierung eines Projekts voraussetzen. Genau an diesem Punkt setzt die Stiftung mit den Mikrofonds an. Denn vor allem die vielen ehrenamtlich Engagierten sollen nicht noch zusätzlich belastet werden. Mithilfe der Mikrofonds können sie Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem Ehrenamt entstehen, unbürokratisch erstattet bekommen.

Mikrofonds auf 200 Euro erhöht

Bislang konnten ehrenamtlich Tätige Mittel in Höhe von bis zu 125 Euro pro Förderantrag anfordern. Zum 1. März 2024 wurde dieser Betrag von der Adalbert-Raps-Stiftung auf 200 Euro erhöht. In diesem Zuge wurde auch das Antragsformular selbst überarbeitet und noch einfacher gestaltet. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements im öffentlichen, gemeinnützigen Raum freiwillig und unentgeltlich engagieren, die sich im Sinne des Gemeinwohls an sozial Benachteiligte richten oder sozialer Benachteiligung präventiv begegnen. Dies kann auch ein Engagement in der Nachbarschaftshilfe umfassen. Gleichermaßen kommt die Unterstützung auch den sozialen Initiativen, die im Hintergrund stehen, zugute. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, für die keine Mittel aus anderen Förderprogrammen beantragt wurden.

Interessierte Ehrenamtliche setzen sich für eine Antragstellung am besten mit dem jeweiligen Fonds-Verwalter in Verbindung. Bestehende Mikrofonds gibt es bereits in den Städten und Landkreisen Bamberg, Kulmbach, Kronach, Coburg und Bayreuth. „Im nächsten Schritt planen wir die Ausweitung der Mikrofonds auf weitere oberfränkische Städte und Landkreise.“

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