An dem nun auf Eis gelegten Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr ist vieles normal. Die Mischung aus Qualität des Angebots und des dafür verlangten Preises muss entscheidend dafür sein, welcher Anbieter den Zuschlag erhält. Dass der ausgestochene Bieter wie in diesem Fall der Waffenhersteller Heckler und Koch gegen die Entscheidung vorgeht, ist ebenfalls üblich. Höchst ungewöhnlich ist allerdings der Grund, aus dem das millionenschwere Verfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr nach der Beschwerde von Heckler nun vorerst gestoppt worden ist: Es steht der Verdacht im Raum, dass der siegreiche Anbieter Haenel mit der von ihm angebotenen Waffe eine Patentrechtsverletzung begeht. Unangenehme Fragen muss jetzt das Unternehmen aus Thüringen beantworten. Aber warum ist das nicht früher aufgefallen?Hier richtet sich der Blick auf das Verteidigungsministerium und das Beschaffungsamt der Bundeswehr. Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sollte gründlich aufklären, ob es in ihrem Verantwortungsbereich Fehler im Vergabeverfahren gegeben hat. Zumal die Panne um das Sturmgewehr nicht zum ersten Mal ein grelles Licht auf Probleme im Beschaffungswesen der Bundeswehr wirft.