Um die Gewalt von Asylbewerbern gegen Passanten in Amberg einzuordnen, sei daran erinnert: Sinn des Asylrechts ist es, politisch Verfolgte zu schützen. Soll das keine Formel bleiben, müssen schon Asylbewerber diesen Schutz genießen. Einen Freibrief aber, Gastrecht und Gastgeber mit Füßen zu treten, sieht das Asylrecht nicht vor. Er wäre der aufnehmenden Bevölkerung niemals zuzumuten. Wessen Verfolgung in der Heimat nicht gegeben oder zumindest nicht von der Art war, als dass er die Großzügigkeit seines Gastlandes zu schätzen wüsste, der hat keinen Anspruch auf Asyl. Zumindest im moralischen, im gesellschaftlichen, im politischen Sinn. Da hat Innenminister Horst Seehofer recht und mit dieser Sicht gewiss eine große Mehrheit der in Deutschland Lebenden auf seiner Seite - Asylbewerber inklusive. Diesen Standpunkt in rechtliche Kategorien zu gießen ist schwierig. Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit schaffen Tritte gegen Passanten - so niederträchtig und unerträglich sie sind - noch keinen Grund, jemanden etwa in die nächstbeste Folterkammer abzuschieben. Das weiß der Innenminister. Außerdem kennt er die Defizite im Abschiebe-Vollzug. Allzu starke Worte sind daher wenig glaubwürdig. Gefragt ist vielmehr die konsequente Anwendung des Abschiebegewahrsams auf gewalttätige Asylbewerber. Vernünftig wäre es zudem, Asyl auch schon nach Gewaltvergehen zu verweigern, die mit weniger als einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden. Nachsicht wäre falsch.