Wer diesen absurden Vergleich zieht, sollte sich vor Augen führen: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können jederzeit mit Mehrheitsbeschluss das Gesetz ganz kassieren, vollkommen oder in Teilen umschreiben oder eine Debatte zur Neubewertung anstoßen. Die Reform führt Befristungen, Berichts- und Begründungspflichten ein. Zudem wird das Gesetz ganz sicher irgendwann in Karlsruhe landen und die Vorgaben des höchsten Gerichts werden dann wieder vom Bundestag umgesetzt werden müssen. Wer von einem "Ermächtigungsgesetz" daherschwätzt, delegitimiert bewusst oder fahrlässig unsere Demokratie. Nicht jeder, der das Gesetz kritisiert, tut das. Nur weil es rechtsstaatlich einwandfrei ist, muss es nicht richtig sein. Deshalb ist sachliche Kritik wichtig. Sie wird übrigens nicht nur von denen geübt, die auf der Straße demonstrieren. Die Kritik findet auch im Parlament statt und hat zu zahlreichen Veränderungen im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens geführt.