Kulmbach - Es ist ein Wort-Ungetüm: „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der neu geplanten B 85 und dem Friedhofsweg in Mangersreuth“. Der Plan umfasst das Gebiet östlich vom Mangersreuther Friedhofsweg in Kulmbach und reicht mit einem kleinen Zipfel noch bis zur Bundesstraße 85. Im Jahr 1967 wurde der Plan vom Kulmbacher Stadtrat aufgestellt, 1971 hat ihm die Regierung von Oberfranken offiziell zugestimmt, informiert das Bayreuther Verwaltungsgericht. Seit 55 Jahren besteht dieser Plan nun schon. Soweit man weiß, haben sich seither alle, die in diesem Gebiet gebaut haben, auch daran gehalten. Das Problem: Der Bebauungsplan ist rechtlich womöglich gar nicht gültig.