Ludwig Endres (75) bietet seit Jahren Kirschen und Honig an Wenig Geld beim Straßenverkauf

Von Klaus Trenz/ Ines Dicker
Ludwig Endres aus Egloffstein verkauft regelmäßig seine Waren. Foto: Klaus Trenz Foto: red

Geduld und viel Zeit ist das, was Ludwig Endres am meisten braucht, wenn er am Straßenrand der Bundesstraße B 2 zwischen Neudorf West und Bronn auf seine Kunden wartet. In einer Art Parkbucht hat er sein Auto mit dem Anhänger, auf den er seinen kleinen Verkaufsstand aufgebaut hat, abgestellt. Allenfalls zwei Autos können dort anhalten. Die einzige Werbung: Ein selbst gemaltes Schild weist einige hundert Meter vor dem Stand von Endres auf ihn hin: „Frische Kirschen, Honig.“

 
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Der 75-jährige Landwirt und Selbstvermarkter steht dort seit mehreren Jahren fast jeden Tag, „so zwischen fünf bis sechs Stunden“, sagt er. Die er aber nicht zählt. „Nur bei schönem Wetter bin ich hier, wenn es regnet, dann bringt das nichts.“ Stammkunden seien es, die bei ihm einkaufen – „die wissen, dass ich hier bin“.

Honig aus eigener Imkerei

Das Angebot von Endres ist überschaubar: Honig aus der eigenen Imkerei, einige Gläser selbst gemachte Marmelade und vor allem Kirschen – am Vormittag frisch vom Kirschbaum geholt, dunkelrot und saftig. Es seien dann auch die Kirschen, die Autofahrer zum Anhalten vor seinem kleinen, vielleicht gerade mal drei Quadratmeter großen Stand anhalten, in dem noch Verpackungsmaterial und ein Stuhl Platz haben.

„Die Leute wissen, dass die Kirschen frisch sind, da ist nichts dabei von gestern“, sagt Endres. Endres hat die Zeit für das Warten auf die Kunden. Mit seinen 75 Jahren kann er nicht mehr auf die Obstbäume steigen, um die Kirschen zu ernten. Den Hof in der kleinen Ortschaft Schlehenmühle bei Egloffstein bewirtschaftet der Sohn. Bleibt irgend etwas hängen? Endres lacht. „Kaum“, sagt er und über ein Thema wie einen Mindestlohn braucht er gar nicht nachdenken. „Da ist viel Hobby mit dabei“, erklärt er: Sich an den Straßenrand zu stellen und zu hoffen, dass mal jemand anhält.

Die Kirschen sollen nicht verderben

Und der Ehrgeiz wird auch eine Rolle spielen. Nämlich, dass, was man auf dem Hof produziert, auch an den Mann oder die Frau zu bringen. Es wäre auch schade um die Kirschen, die so verlockend in der Sonne glänzen, wenn sie verderben. „Früher, da sind die Kunden zu uns, zu den Bauern gekommen, aber das ist heute nicht mehr der Fall. Jetzt müssen die Bauern zu den Kunden kommen.“

Der Platz, wo er sein Waren vom Bauernhof anbietet, hat er sich selbst ausgesucht. Es gäbe da schon bessere Plätze, wie knapp zwei Kilometer weiter an dem alten Betonbushäuschen, direkt an der Abzweigung nach Pottenstein. Auch dort steht fast immer in Selbstvermarkter. Nur gestern nicht. Endres weiß, dass der „Kollege“ zurzeit krank ist. Aber niemals würde er sich auf den besseren Platz stellen. So wie sich niemand an seinen Platz stellen würde, falls er dann doch wider Erwarten mal nicht da sein sollte. Dann kann es eigentlich nur sein, dass man vergessen hat, die Kirschen vom Baum zu holen.

Erlaubt oder nicht? Die rechtliche Seite

„Erdbeeren und Kirschen – frisch und lecker direkt vom Feld.“ Diese Schilder stehen momentan wieder zuhauf an der B 470 und an der B 2. Manchmal mit einem kleinen Verkaufsstand, einige Verkäufer preisen ihre Waren direkt aus dem Auto heraus an. Doch ist das eigentlich legal? Michael Benz, Sprecher beim Landratsamt Bayreuth meint: Ja. Doch es darf sich grundsätzlich nicht jeder hinstellen und etwas verkaufen.

Denn in Deutschland ist ja so gut wie alles bis ins Detail geregelt. So gelten Hygienevorschriften der EU grundsätzlich für alle Lebensmittelunternehmer. Ausgenommen hiervon ist jedoch die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher, erklärt Benz. Wenn also zum Beispiel ein Landwirt auf seinem Feld Früchte erntet und an der Straße unverarbeitet zum Verkauf anbietet, so sind nur eingeschränkte Hygieneanforderungen des Bundes zu erfüllen.

Auch aus dem Auto heraus

So gibt es beispielsweise hinsichtlich der Verkaufseinrichtungen keine zwingenden Vorschriften. Deswegen bekommen auch Verkäufer, die aus dem Auto heraus verkaufen, keine Probleme. Aber natürlich gibt es auch hier doch eine kleine Regelung. Es gilt, wie auch bei allen anderen Verkaufsständen, dass eine Verunreinigung von Lebensmitteln „durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich vermieden werden muss“. Aber kann ich mich von heute auf morgen einfach an die Straße stellen und Waren zum Verkauf anbieten? Benz meint: „Nein. Es muss davon ausgegangen werden, dass derjenige damit ein Gewerbe betreibt.“

Eine Ausnahme stellt die Urproduktion dar, wie beim Landwirt. Also vom Acker auf den Verkaufsstand. Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist es notwendig, dass der Händler ein Gewerbe angemeldet hat. Wenn es sich um ein sogenanntes Reisegewerbe handelt, braucht der Gewerbetreibende eine Reisegewerbekarte. Darunter fallen neben Straßenverkäufern beispielsweise auch Vertreter an der Haustüre. Grundsätzlich ist ein derartiger Verkauf nicht auf bestimmte Waren beschränkt.

Edelmetalle sind nicht erlaubt

Es gibt jedoch einige Waren, darunter fallen unter anderem Edelmetalle, die man im Reisegewerbe nicht verkaufen darf. Für die Verkäufer an der Straße ist dabei keine spezielle Versicherung vorgeschrieben, das unterscheidet sich vom Schausteller, diese benötigen eine extra Absicherung. Benz meint dazu: „Allerdings gehe ich davon aus, dass immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.“

Weiter gilt für den Verkäufer und seinen Stand, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Aufpassen muss der Händler, wo er seinen Stand aufschlägt. Denn, so Benz: „Das Aufstellen eines Verkaufsstandes muss mit dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Im öffentlichen Raum ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune erforderlich.“