Letzte Chance Psychiatrie

Von Susanne Will
Die Göttin Justitia. Foto: Arne Dedert/dpa Foto: red

Wenn ein Gericht die Unterbringung einer Alkoholikerin in einer geschlossenen Abteilung anordnet, ist davon auszugehen, dass es sich um eine der letzten Chancen im Leben der Abhängigen handelt. Doch nicht immer sind die Betroffenen davon überzeugt, wie jetzt eine 48-Jährige, die wegen räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Bayreuth stand.

 
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Am 16. März 2016 überfiel sie eine Radfahrerin (37) auf der Brücke über den Mistelbach in der Scheffelstraße. Sie stellte sich vor das Fahrrad, hielt die Frau fest, rief ihr „Gib mir dein Geld“ zu. Als die Frau in hoher Not sagte, sie habe keines dabei, haute sie ihr mit der Hand auf den Fahrradhelm. Als das Rad umfiel und das Opfer seine Brille verlor, ging die Angeklagte ihres Weges.

Opfer leidet unter Depressionen

Der Zivilcourage zweier junger Männer ist es zu verdanken, dass sie geschnappt werden konnte. Die hatten die Frau verfolgt und festgehalten, bis die Polizei kam. Das Opfer leidet seitdem an Angstattacken und Depressionen.

Bei der Tat 2,12 Promille

Hochgerechnet hatte die Täterin zum Tatzeitpunkt 2,12 Promille im Blut sowie Spuren von beruhigend wirkenden Psychopharmaka.

Suff und Drogen prägten das Leben

Die Frau stand auch wegen Beleidigung vor Gericht, denn mit was sie die Beamten bei der Festnahme titulierte, steht im Duden der Gossensprache ganz weit hinten. Vor Gericht konnte sich die 48-Jährige, die sich bei allen Beteiligten entschuldigte, an nichts mehr erinnern. Das Gutachten des Sachverständigen gab einen Einblick in ein Leben, das seit Jahrzehnten dem Suff und Drogen verschrieben war. Zwei Kinder hat die Frau, ein Sohn ist erwachsen, der Kleine bei Pflegeeltern. Immer wieder wurde sie als Notfall zum Entgiften gebracht, eine Flasche Schnaps am Tag war nicht der Rede wert.

Gras, Heroin, Crystal, Alkohol

Von ihrem Lebensgefährten, der Wochen vor dem Überfall auf die Radlerin ins Gefängnis wanderte, erhielt sie Drogen. Im Laufe ihres Lebens hatte sie alles durch: Gras, Heroin, Crystal. Nach der x-ten Entziehungskur ist momentan nur der Alkohol ihre Krücke.

Arbeitslos in der Herzogmühle

Der Sachverständige: „Als der Freund ins Gefängnis musste, verlor sie damit auch ihre Wohnung.“ Sie lebt seitdem arbeitslos in der Herzogmühle. Ihr Lebenszweck: zu warten, bis der Geliebte aus dem Knast kommt und Alkohol, um das auszuhalten.

Standpauke der Staatsanwältin

Der Gutachter war sich sicher, dass sich die Straftaten im Suff wiederholen. Er riet zur 18-monatigen Unterbringung in einer Psychiatrie, die mit Entzug und Therapie verbunden ist. Eine Maßnahme, die Staatsanwältin Ramona Eichelsdörfer mittrug. Doch die Angeklagte wollte nicht in die Unterbringung, was Eichelsdörfer mit einer Standpauke quittierte: „Entweder Sie packen es jetzt an, oder es ändert sich nichts.“ Der Verteidiger der Frau, die bereits mehrfach vorbestraft ist, sah eine Geldstrafe als gerechtfertigt an.

Richter Torsten Meyer verurteilte die Frau zu sieben Monaten Haft, die auf die Zeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angerechnet werden.

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