Arbeitslos in der Herzogmühle
Der Sachverständige: „Als der Freund ins Gefängnis musste, verlor sie damit auch ihre Wohnung.“ Sie lebt seitdem arbeitslos in der Herzogmühle. Ihr Lebenszweck: zu warten, bis der Geliebte aus dem Knast kommt und Alkohol, um das auszuhalten.
Standpauke der Staatsanwältin
Der Gutachter war sich sicher, dass sich die Straftaten im Suff wiederholen. Er riet zur 18-monatigen Unterbringung in einer Psychiatrie, die mit Entzug und Therapie verbunden ist. Eine Maßnahme, die Staatsanwältin Ramona Eichelsdörfer mittrug. Doch die Angeklagte wollte nicht in die Unterbringung, was Eichelsdörfer mit einer Standpauke quittierte: „Entweder Sie packen es jetzt an, oder es ändert sich nichts.“ Der Verteidiger der Frau, die bereits mehrfach vorbestraft ist, sah eine Geldstrafe als gerechtfertigt an.
Richter Torsten Meyer verurteilte die Frau zu sieben Monaten Haft, die auf die Zeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angerechnet werden.