Leichenfund in Bad Blankenburg Mutter des toten Mädchens in U-Haft

red/
Die Mutter des toten Mädchens sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Im Januar findet die Polizei nach tagelanger Suche die Leiche eines toten Kindes. Lange sind die Details unklar. Nun veröffentlicht Staatsanwaltschaft neue Einzelheiten. Im Visier der Ermittler steht demnach auch die Mutter.

 
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Im Fall der gefundenen Kinderleiche in Bad Blankenburg richten sich die Ermittlungen nun auch gegen die Mutter des toten Kindes. Die 21-Jährige wurde am Montag festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Gera am Dienstag mitteilte. Demnach erließ das Amtsgericht Gera am 27. März Haftbefehl wegen Mordes durch Unterlassen. Am Dienstag wurde die Frau einem Haftrichter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Die Mädchenleiche war am 21. Januar am Ortsrand des rund 6000 Einwohner zählenden Erholungsortes Bad Blankenburg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gefunden worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Dienstag war das Kind zur Tatzeit etwa drei Jahre alt. Die Ergebnisse der Ermittlungen einer Mordkommission ließen darauf schließen, dass die Tatzeit bereits mehrere Jahre zurückliegt. Deshalb seien spezielle rechtsmedizinische Untersuchungen notwendig, die sich jedoch sehr „zeitintensiv“ gestalteten.

Zunächst hatten sich die Ermittlungen gegen den Lebensgefährten der Mutter gerichtet. Gegen den 28-Jährigen, der bereits wegen eines anderen Delikts in Haft sitzt, wurde nun ebenfalls Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Mord durch Unterlassen erlassen. Beide werden „dringend verdächtigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein“, sagte ein Sprecher.

Staatsanwaltschaft macht keine Angaben zum Fundort

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat die nun verdächtigte Mutter ein weiteres Kind, das zu Beginn der Ermittlungen in Obhut genommen wurde. Behördliche Versäumnisse sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Die Beschuldigten hätten durch ständige Wohnortwechsel ihren Aufenthaltsort verschleiert und sich somit „systematisch behördlichen Kontrollmaßnahmen“ entzogen. Die Frau war im tatrelevanten Zeitraum nicht im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Saalfeld-Rudolstadt, laut bisherigen Ermittlungen seien keine Versäumnisse seitens der Behörde erkennbar, hieß es.

Wo genau das Kind gefunden wurde, dazu machte die Staatsanwaltschaft auch am Dienstag keine Angaben. Ein Grundstück in einer Gartenanlage mit Bungalows wurde am Tag des Fundes von der Polizei versiegelt. Ein dpa-Reporter vor Ort beschrieb es als vernachlässigt. Eine Gartenhütte und ein älteres Auto standen auf dem Grundstück.

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