Spediteur-Verband appelliert an die großen Hersteller
Auf eine dieser Möglichkeiten macht Edina Brenner, Geschäftsführerin beim Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS), aufmerksam. „Man kann die Ansprüche einzelner Unternehmen bündeln“, sagt sie. Derzeit gebe es Überlegungen beim Verein zur Förderung des Wettbewerbs im Speditions-, Logistik und Transportgewerbe, geschädigte Fuhrunternehmer gesammelt vor Gericht zu vertreten.
Doch der Gang vor Gericht sollte nicht der erste Schritt sein, rät Brenner. Zuerst müssten Spediteure feststellen ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Sprich: Haben sie im Kartellzeitraum von 1997 bis 2011 neue Laster von den betroffenen Herstellern gekauft, und wie viel Geld haben sie für die Fahrzeuge ausgegeben? Dann könnte ein Gutachter die genaue Höhe des Schadens ermitteln, mit dem man dann vor Gericht ziehen kann. „Wir würden es natürlich begrüßen, wenn die Nutzfahrzeugindustrie ein außergerichtliches Entgegenkommen signalisieren würde“, sagt Brenner.
Experte rät: Nicht abwarten, bis die ersten Urteile gesprochen sind
Die Kartellstrafe der EU ist eine Hilfe, weil damit festgestellt ist, dass es die Preisabsprachen gab. „Die Speditionen stehen bei Klagen besser da“, sagt Professor Lange. „Aber das ist kein Selbstläufer.“ Sollten kleinere Unternehmen also lieber warten, bis erste Urteile gesprochen sind? „Da wäre ich vorsichtig“, sagt Lange. Es sei unklar, welche Verjährungsfristen gelten. Die liefen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Geschädigter Kenntnis von einem Kartell hat. Und davon sei mittlerweile auszugehen. „Zu lange warten würde ich nicht“, rät der Experte für europäisches Handelsrecht.
Gute Nachricht für Spediteure, die im Kartellzeitraum Lastwagen von MAN gekauft haben: Der Münchener Nutzfahrzeughersteller muss zwar keine Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Ermittlern bei der EU-Kommission den entscheidenden Tipp gegeben hat. Das befreie den Konzern, der zu VW gehört, aber nicht von möglichen Schadensersatzforderungen der Spediteure, sagt Lange.