Gefängnisstrafe wegen einer anderen Vergewaltigung
Derzeit sitzt der 47-Jährige eine Gefängnisstrafe wegen einer anderen Vergewaltigung ab. Verurteilt wurde er Ende 2019 wegen einer Tat, die sich 2005 ebenfalls in Praia da Luz ereignet hatte - dem Ort, wo 2007 die dreijährige Madeleine McCann verschwand. Das Landgericht Braunschweig ist zuständig, weil Christian B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.
Zeugen waren nach Angaben einer Gerichtssprecherin für den ersten Prozesstag noch keine geladen. Während die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Verurteilung des Angeklagten mit Blick auf alle angeklagten Taten anstrebt, geht Verteidiger Friedrich Fülscher von der Unschuld seines Mandanten aus und will Freisprüche erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.