Kunst oder Abfall: Stadt scheitert mit Räumungsanordnung vor Gericht Gebilde aus Metall und Bierkisten bleibt

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Kunst oder Abfall? An diesem Bauwerk in Oberkonnersreuth scheiden sich die Geister. Foto: Bartsch Foto: red

Für den Musiklehrer Hauke Zimmermann ist das Gebilde am Kreideweg 2 in Oberkonnersreuth Kunst. Er spricht stolz von einer Installation mit dem Namen „Open Air“. Seine Nachbarn sehen das ganz anders. Sie stört der Anblick von Metallteilen, alten Apparaten und leeren Bierkisten. Das Umweltamt der Stadt wollte dem Gebilde durch eine Räumungsanordnung ein Ende setzen. Zimmermann, der Mieter des Hauses mit großem Grundstück ist, sollte Altreifen, Metallschrott, Hausmüll und Sperrmüll unverzüglich beseitigen. Doch am Donnerstag vor Gericht zog die Stadt den Kürzeren.

 
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Für den Schöpfer Zimmermann ein Triumph, für die Nachbarn eine herbe Enttäuschung: Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren, mit dem sich Zimmermann gegen die Räumungsanordnung wehrte, nach einer dreiviertel Stunde mündlicher Verhandlung ein. Der Kammervorsitzende Otto Schröppel hatte zuvor darauf hingewiesen, dass er den Anordnungsbescheid des Umweltamtes für zu unbestimmt halte. Die zu entsorgenden Gegenstände seien nicht genau genug definiert. Außerdem sei gar nicht klar, ob es sich bei den angesprochenen Dingen um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handele oder den Dingen durch künstlerische Absicht ein neuer Zweck zugeschrieben werde. Zimmermann beteuerte, er wolle niemanden mit dem Bauwerk provozieren und er suche auch keinen Streit. „Ich habe aus der Klassik-Komposition einen Pop-Song gemacht, versuchte der Musiklehrer deutlich zu machen, dass er auf dem Grundstück im Bereich seiner Konstruktion für etwas Ordnung gesorgt hat. Darauf erklärte Umweltreferent Ludolf Tyll, die Stadt werde ihren Bescheid zurücknehmen.

Das Gebilde aus Metall und Bierkisten bleibt den Anwohnern also erhalten. Mehr als zehn Nachbarn hatten die kurze Verhandlung verfolgt. So ein Ende hatte keiner erwartet. Einige äußerten sich sogar empört über den Ausgang.Eine Bestandsgarantie für die Installation am Kreideweg ist das Ende des Verfahren allerdings nicht. Über Zimmermanns künstlerischem Treiben schwebt ein Damoklesschwert. Denn das Umweltamt kann jederzeit eine neue Anordnung erlassen, das Grundstück zu räumen. Schließlich wollte der Künstler Zimmermann auch nicht versprechen, er werde in Zukunft keine Installationen mehr bauen und auf dem Grundstück alte Dinge verteilen. Zimmermann nach der Verhandlung: „Als freier Musiklehrer fordere ich: Kunst muss frei bleiben“.

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