Für den Schöpfer Zimmermann ein Triumph, für die Nachbarn eine herbe Enttäuschung: Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren, mit dem sich Zimmermann gegen die Räumungsanordnung wehrte, nach einer dreiviertel Stunde mündlicher Verhandlung ein. Der Kammervorsitzende Otto Schröppel hatte zuvor darauf hingewiesen, dass er den Anordnungsbescheid des Umweltamtes für zu unbestimmt halte. Die zu entsorgenden Gegenstände seien nicht genau genug definiert. Außerdem sei gar nicht klar, ob es sich bei den angesprochenen Dingen um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handele oder den Dingen durch künstlerische Absicht ein neuer Zweck zugeschrieben werde. Zimmermann beteuerte, er wolle niemanden mit dem Bauwerk provozieren und er suche auch keinen Streit. „Ich habe aus der Klassik-Komposition einen Pop-Song gemacht, versuchte der Musiklehrer deutlich zu machen, dass er auf dem Grundstück im Bereich seiner Konstruktion für etwas Ordnung gesorgt hat. Darauf erklärte Umweltreferent Ludolf Tyll, die Stadt werde ihren Bescheid zurücknehmen.