Kulmbach - Er war mit einem gültigen Visum nach Deutschland eingereist, das immer wieder auf eine gewisse Zeit verlängert wurde. Damit besaß ein 20 Jahre alter Afghane aus Kulmbach zwar eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, doch durfte er damit nicht ins Ausland reisen, schon gar nicht ohne Papiere und auch nicht zum Zigarettenholen nach Tschechien. Genau das hat er aber getan. Deshalb wurde er vom Jugendschöffengericht zu einer Geldauflage in Höhe von 400 Euro verurteilt.