Lediglich seinen Vornamen gab er an. "Ich bin nicht der, den sie aufgerufen haben", verkündete er siegessicher. Der als Zeuge geladene Gerichtsvollzieher legte allerdings ein Lichtbild vor, aus dem zweifelsfrei hervorging, dass es sich tatsächlich um den Angeklagten höchstpersönlich handelt.
Im Stehen folgte der Mann dann der Verlesung der Anklageschrift, in der es um die 227 Euro Rundfunkgebühren ging und um völlig undurchsichtige Forderungen seitens des Angeklagten an die Justiz. Da forderte er amtliche Nachweise über die Legitimation des Gerichtsvollziehers und jede Menge andere Dinge bis hin zur Gründungsurkunde des Staates, andernfalls, und da leitete sich dann auch der Vorwurf der versuchten Erpressung und Nötigung ab, forderte er einmal 500 000 Euro, ein zweites Mal schon glatte fünf Millionen Euro.
Doch daraus wurde nichts. Auch nicht aus seiner Verteidigungsstrategie. Einen Befangenheitsantrag gegen ihre Person nahm Richterin Sieglinde Tettmann zur Kenntnis. Bis darüber entschieden ist, setzte sie die Hauptverhandlung aus.
"Trotz alledem", sagte der Angeklagte beim Hinausgehen in Richtung Richtertisch, "wünsche ich Ihnen einen schönen Tag."