Das E-Rezept hat zum Jahreswechsel das bisherige Papierformat abgelöst. Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es – eigentlich – nur noch mit E-Rezept, das mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App oder einem Ausdruck eingelöst werden kann. Der Gesetzgeber will damit für mehr Komfort für die Patienten sorgen und Wege in die Arztpraxen ersparen.