Kulmbach/Bayreuth - Zweieinhalb Jahre und nicht weniger: So lautet das Urteil für einen 19 Jahre alten Kulmbacher, der vor dem Landgericht Bayreuth Berufung gegen eine im Vorjahr verhängte Haftstrafe eingelegt hatte. Mit dieser Berufung hatte der Malerhelfer keinen Erfolg. Nach rund zweieinhalb Stunden dauernder Verhandlung nahm der junge Mann zerknirscht sein Rechtsmittel wieder zurück.