Kulmbach/Bayreuth - Einem 68-jährigen Kulmbacher drohte vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, gleich zweimal eine andere Person durch exhibitionistische Handlungen belästigt zu haben. Dass der Mann offenbar zufällig zweimal vor der selben Frau "blankgezogen" hat, war für das Gericht unstrittig. Dennoch konnte Rechtsanwalt Werner Brandl für seinen Mandanten einen Freispruch bewirken.