Doch die Realität war eine ganz andere, berichten die Vier gegenüber unserer Zeitung. Beispiel, der 50-jährige Ektoras aus dem griechischen Kaditsa: Er klagt jetzt vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth. Im Schriftsatz seiner Rechtsanwältin heißt es, ihm sei als Küchenhilfe ein Lohn von 1500 Euro netto im Monat zugesagt worden. Für 103 Euro im Monat wurde ihm vom Chef eine Wohnung überlassen, weiterhin wurde ihm freie Kost zugesichert. Die tägliche Arbeitszeit habe gut zwölf Stunden betragen. In Wirklichkeit habe er vom 10. August bis zum 10. September 1100 Euro netto bar bekommen, vom 10. September bis zum 10. Oktober 1200 Euro netto, heißt es in der Klageschrift. Ab dem 11. Oktober habe er kein Geld mehr erhalten. Am 17. Dezember kündigte der Chef seinen Küchenhelfer "aus betriebsbedingten Gründen" zum 20. Dezember. Die freie Kost, so erzählen sie, sei schlechtes, ungenießbares Essen gewesen. Die drei anderen Küchenhelfer berichten, sie hätten die gleiche Arbeitszeit gehabt. Alle vier versichern, sie hätten am Sonntag von 10 bis 1 Uhr ohne Pause in der Küche schuften müssen.