Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie das Urteil anfechten wird.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Professor der Universität Göttingen automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Die Hochschule hatte dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle seit 2017 die Führung der Dienstgeschäfte verboten und auf Entfernung aus dem Amt geklagt.
Verteidigungsstrategie "sexistisch und rassistisch"
Die drei betroffenen Frauen waren schon im ersten Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten. "Ich freue mich sehr für meine Mandantin", sagte Steffen Hörning nach der Verhandlung. "Sie hat einen jahrelangen Leidensweg hinter sich mit vielen psychischen Belastungen." Der Rechtsanwalt kritisierte die Verteidigungsstrategie als "sexistisch und rassistisch".
Auch der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung die Behauptung der Verteidigung zurück, die junge Frau habe mit dem Professor eine "Bestrafungsvereinbarung" getroffen, weil sie dies angeblich aus ihrer Schulzeit in Vietnam gekannt habe. Vielmehr habe der Angeklagte die Zeugin massiv unter Druck gesetzt und genötigt, sich der Erniedrigung auszusetzen, sagte Küttler.
Der Professor hatte sexuelle Motive bei den Schlägen auf den nackten Hintern abgestritten und gesagt, er habe die Doktorandin vielmehr zu besseren Leistungen motivieren und auf künftige Jobs vorbereiten wollen. Die Schläge habe er eher als "Patscher" empfunden.