Es wirkt wie ein Schildbürgerstreich: Ab 1. Februar treffen in den Arztpraxen in Bayern Patienten mit Mund-Nasenschutz und Ärzte ohne Mund-Nasenschutz aufeinander. Warum? Ist man als Arzt jetzt in der glücklichen Lage, dass man weder angesteckt werden noch jemanden anstecken kann? Fehlt dem Patienten dieser besondere Schutz? Natürlich nicht. Hinter all dem steckt keinerlei Logik, es offenbart sich einfach wieder einmal aufs Neue der Wahnsinn des Flickenteppichs Deutschland: In Bayern läuft mit dem 31. Januar die landeseigene Maskenpflicht ab, die Beschäftigte in Arztpraxen umfasst. Die infektionsschutzrechtlichen Regelungen des Bundes gelten aber bis zum 7. April weiter, und die schreiben Besuchern von Arztpraxen eben die Maske vor.