Knappe Kapazitäten Bayern will 100 zusätzliche Intensivbetten

Jürgen Umlauft
In Bayern liegen viele beatmete Patienten auf der Intensivstation. Foto: dpa/Matthias Balk

Der Ministerrat plant, die Kliniken mit bis zu 66 Millionen Euro zu unterstützen. Ziel ist ein Ausbau der Kapazitäten. Für Liftbetreiber gibt es Erleichterungen.

 
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München - Die Staatsregierung setzt zum Ausbau der Bettenkapazitäten auf den bayerischen Intensivstationen weitere 66 Millionen Euro ein. Ziel sei es, 100 zusätzliche Plätze zu schaffen, berichtete Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Ministerrats. Das Geld soll vor allem in die bessere Bezahlung von Pflegekräften fließen.

Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern auch eine auf ein Jahr befristete Verdoppelung des Gehalts von Intensivpflegekräften sowie Steuererleichterungen erreichen. Außerdem soll Pflegepersonal aus Kliniken, in denen keine Corona-Patienten behandelt werden, vorübergehend in Covid-19-Stationen abgestellt werden. Die damit verbundenen Ausfälle sollen den abgebenden Betreibern ersetzt werden. Man müsse alles tun, um die Intensivkapazitäten weiter zu erhöhen, sagte Holetschek. Am Dienstag um 15 Uhr lagen bayernweit 1065 Corona-Patienten auf Intensivstationen.

Außerdem erleichtert Bayern die Nutzungsbedingungen für Skilifte. Dort gilt ab sofort die normale 2G-Regel. Ein zusätzlicher negativer Corona-Test ist nicht mehr erforderlich. Man wolle damit den Liftbetreibern das Wintergeschäft erleichtern, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen, begründete Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Entscheidung des Ministerrats. Durch die Anpassung solle ein Abwandern der Skifahrer in Nachbarländer verhindert werden, die bislang weniger strenge Auflagen hätten. Die maximal 25-prozentige Auslastung von geschlossenen Liftgondeln bleibe dagegen bestehen, betonte Aiwanger.

Keine Änderungen gibt es dagegen bei den Regeln für die Gastronomie. Aiwanger lehnte für die Branche auch einen kompletten Lockdown ab, wie ihn einzelne Wirte wegen der geringen Gästezahlen gefordert hatten, um wie im vergangenen Jahr Umsatzausfallgelder des Staates erhalten zu können. Aiwanger verwies darauf, dass es nach wie vor staatliche Hilfen gebe, wenn der monatliche Umsatz mehr als 30 Prozent unter den Vergleichswert des Jahres 2019 falle. Insgesamt würden die Corona-Hilfen für die Wirtschaft bis mindestens 31. März verlängert. Für das neue Schausteller- und Marktleutehilfsprogramm des Freistaats soll die Antragstellung noch im Dezember starten. Man habe dafür 30 Millionen Euro reserviert, die zusätzlich zu den Überbrückungshilfen des Bundes gezahlt würden, erklärte Aiwanger.

In bayerischen Kitas gilt vom 10. Januar an eine Testnachweispflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Demnach muss dann dreimal wöchentlich ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Möglich sind dabei auch zu Hause durchgeführte Selbsttests. Die Eltern werden dazu Berechtigungsscheine zur kostenlosen Abholung der Tests in Apotheken erhalten. Zudem sollen die Lolli-Pool-Tests in den Kitas ausgeweitet werden. Für genesene Kinder entfällt die Testnachweispflicht.

Im Streit um die Inzidenz-Zahlen für Geimpfte und Ungeimpfte des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bleibt unterdessen die Landtags-FDP bei ihrer Kritik. Der parlamentarische Geschäftsführer Matthias Fischbach wandte sich am Dienstag auch gegen die Argumentation von LGL-Präsident Walter Jonas, der den fachlichen Grund für das Vorgehen der Behörde am Montag erneut verteidigt hatte. „Wie man es dreht und wendet: Wenn in über 70 Prozent der Fälle kein Impfstatus bekannt ist, darf man diese nicht komplett den Ungeimpften zuordnen, ohne massive Verzerrungen in Kauf zu nehmen“, sagte Fischbach. Da mittlerweile auch von einer steigenden Zahl von Impfdurchbrüchen auszugehen sei, könne man mit diesen Zahlen „unmöglich weiterarbeiten“. Konkret geht es um die Berechnung der Inzidenz aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften durch das LGL – und die Frage, ob es legitim ist, Personen mit unbekanntem Impfstatus der Gruppe der Ungeimpften zuzuschlagen.

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