Streit über weiteres Gutachten
In der Verhandlung unterbreitete der Anwalt der geschassten Ärzte ein Angebot. Er zweifelt die Unabhängigkeit der bisherigen Gutachten an. Seine Mandaten wollen – auf eigene Kosten und mit Gutachtern der Ärztekammern – ein weiteres Gutachten anfertigen lassen. „Wir brauchen kein weiteres Gutachten“, bügelte Henker ab. Der Richter schließt ein neuerliches Gutachten nicht grundsätzlich aus, gab aber zu verstehen: Wenn es ein weiteres Gutachten gibt, dann ein vom Gericht beauftragtes.
Vorläufiger Frieden kehrte selbst dann nicht ein, als das Gericht die Güteverhandlung für gescheitert erklärte. Einen nächsten Termin im August lehnte Henker ab. Urlaub. Woraufhin ihm Gerhards vorwarf, den Prozess verschleppen zu wollen. Das Gericht legte den nächsten Verhandlungstermin auf den 2. Oktober fest. Aber bereits am 25. April sehen sich die Kontrahenten wieder – zur Güteverhandlung der entlassenen Oberärztin.