Klinikum und Oberärzte: Keine Einigung

Von Moritz Kircher
Die entlassenen Neuro-Oberärzte und das Klinikum konnten sich in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht nicht einigen. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Es war zu erwarten, dass das Klinikum und ein fristlos entlassenes Oberärzte-Ehepaar sich sich vor dem Arbeitsgericht nicht gütlich einigen würden. In der Verhandlung des Oberarztes aus der Neurologie bestätigte sich: Die Fronten sind verhärtet. Die Kontrahenten werfen sich schmutzige Tricks vor.

 
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Vor dem Arbeitsgericht dauerte es wenige Minuten, bis sich der Anwalt der Ärzte, die auf Wiedereinstellung klagen, und der Anwalt des Klinikums in die Haare kriegten. „Eine einvernehmliche Regelung ist hier nicht zu erzielen“, sagte Wieland Henker, der das Klinikum vertritt – als es in der Verhandlung noch um Formalitäten ging.

Ärzte halten Vorwürfe aufrecht

Es ging so weiter. „Für meine Mandanten steht eine bestmögliche Versorgung der Patienten im Vordergrund“, sagte Oliver Gerhards, Anwalt der Oberärzte. Mehrfach hatte er dem Klinikum zuvor angeboten, seine Mandanten könnten so lange weiterarbeiten, bis Nachfolger gefunden seien. Das Klinikum lehnt das ab. Seinerseits sprach Henker von mindestens einem Kinderarzt, der für das Klinikum in die Bresche springen wollte. Dieser sei dann aber unter Druck gesetzt worden, sich aus der Sache rauszuhalten. Gerhards will gegen diese Behauptung juristisch vorgehen, sollte Henker diese mit seinen Mandanten in Verbindung bringen.

Die Ärzte halten ihre Vorwürfe aufrecht, sprechen von falschen Diagnosen, falschen Behandlungen und Gefährdung von Patienten in der Neurologie an der Hohen Warte. Wieland Henker sagt, das Klinikum sei behutsam vorgegangen und habe die Vorwürfe in zwei Gutachten prüfen lassen. Erst als die Oberärzte an die Öffentlichkeit gegangen seien, habe sich das Klinikum zu arbeitsrechtlichen Schritten entschlossen.

Das Klinikum wirft den Ärzten üble Nachrede vor

Offiziell wissen die Gefeuerten den Grund für ihre Entlassung nach wie vor nicht. Der Richter bestätigte, dass das Klinikum den Grund im Verfahren noch nicht genannt habe. Muss es auch nicht unbedingt, sagt Gerhards im Gespräch mit dem Kurier, sieht darin aber eine Verschleppungstaktik.

Im Verfahren, in dem zunächst nur der Oberarzt als Kläger auftrat, klang an: Das Klinikum wirft den Ärzten üble Nachrede vor. Deshalb, weil das Ehepaar – nicht einverstanden mit der internen Aufklärung – den Stadtrat informierte. Zwar gehört das Klinikum zur Hälfte der Stadt. Henker betont jedoch im Gespräch mit dem Kurier, das Krankenhaus sei eine eigenständige GmbH. Interna an den Stadtrat weitergeben? Das sei ein Kündigungsgrund. Das sieht Oliver Gerhards anders. Entscheiden muss das Gericht.

Streit über weiteres Gutachten

In der Verhandlung unterbreitete der Anwalt der geschassten Ärzte ein Angebot. Er zweifelt die Unabhängigkeit der bisherigen Gutachten an. Seine Mandaten wollen – auf eigene Kosten und mit Gutachtern der Ärztekammern – ein weiteres Gutachten anfertigen lassen. „Wir brauchen kein weiteres Gutachten“, bügelte Henker ab. Der Richter schließt ein neuerliches Gutachten nicht grundsätzlich aus, gab aber zu verstehen: Wenn es ein weiteres Gutachten gibt, dann ein vom Gericht beauftragtes.

Vorläufiger Frieden kehrte selbst dann nicht ein, als das Gericht die Güteverhandlung für gescheitert erklärte. Einen nächsten Termin im August lehnte Henker ab. Urlaub. Woraufhin ihm Gerhards vorwarf, den Prozess verschleppen zu wollen. Das Gericht legte den nächsten Verhandlungstermin auf den 2. Oktober fest. Aber bereits am 25. April sehen sich die Kontrahenten wieder – zur Güteverhandlung der entlassenen Oberärztin.

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