Wunsiedel - Frühstücken, Zähneputzen, Umziehen, Testen – für etliche Kinder hat die Morgenroutine neuerdings einen weiteren – in alller Regel unliebsamen – Punkt. Denn seit dem 10. Januar greift in Bayerns Kindergärten und Kindertagesstätten die Corona-Testpflicht. Folglich dürfen nur Kinder, die dreimal wöchentlich einen negativen Test vorweisen können, die Einrichtungen weiterhin besuchen.