Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mit seinem Urteil den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. «Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.» (Az. 2 BvB 1/13) Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt.